Unsere ZA Infos
- ZA - Info 32; 17.05.2024 Ausschreibung SQM im Fachstab
- ZA - Info 31; 17.05.2024 Interessensbekundung prov. Betrauung von Kleinschulen
- ZA - Info 30; 14.05.2024 Ausschreibung von schulfesten Leiterstellen an APS
- ZA - Info 29; 07.05.2024 Kinderzuschuss / Einmalige Geldaushilfe
- ZA - Info 28; 30.04.2024 Personalvertretungsausweis
ZA Infos
Unsere ZA Infos dienen zur schriftlichen Information aller Kolleg*innen und Schulen, diese werden nach Anmeldung als Newsletter per Mail versandt.
Unser GesetzesABC
Unser GesetzesABC dient als erste Informationsquelle zu bestimmten Themen bei Rechtsfragen.
Der podZAst des ZA
Als neues Informationsmedium haben wir begonnen brennende Themen auch in eigenen podZAsts zu behandeln.
Hört doch einfach rein...
Damit man weiß was recht ist...
in Fragen zum Thema
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Besoldung,
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Dienstrecht,
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Schwangerschaft,
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Teilzeitmodellen,
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uvm.
Die Personalvertretung auf deiner Seite...
... weil wir uns für deine Rechte einsetzen!
... weil das Gesetz eine klare Sprache spricht!
Gut beraten in den Ruhestand...
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Welche Pensionsvarianten sind bei mir möglich?
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Wann kann ich in den Ruhestand wechseln?
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Wie hoch ist aus heutiger Sicht meine Pension?
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Welche Möglichkeiten habe ich die Zeit bis zum Ruhestand zu überbrücken?
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert über Aktuelles...
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17. Mai 2024
ZA - INFO/32
Ausschreibung einer Stelle „Schulqualitätsmanager/Schulqualitätsmanagerin (SQM) im Fachstab“
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen macht alle KollegInnen aufmerksam, dass die Bildungsdirektion für Kärnten im
Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 06.05.2024
eine Stelle „Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanager (SQM) im Fachstab“ zur Besetzung ausgeschrieben hat.
LandeslehrerInnen, die die besonderen Ernennungserfordernisse erfüllen, können sich
bis einschließlich 6. Juni 2024
schriftlich bewerben.
Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 06.05.2024: https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-88h sowie der Jobbörse der Republik Österreich: www.jobboerse.gv.athttps://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at -
17. Mai 2024
ZA - INFO/31
Interessensbekundung provisorische
Betrauung von Kleinschulen (< 10 VBÄ)Ab sofort, bis einschließlich 30.05.2024, besteht die Möglichkeit, eine Interessens-bekundung um die provisorische Leitungsfunktion folgender Schulstandorte (Kleinschulen) bei der Bildungsdirektion für Kärnten einzureichen:
- VS St. Margarethen im Lav.
- VS 8 Völkermarkt (Tainach)
Das Formular für das Interessensbekundungsverfahren zur Betrauung mit der Leitungsfunktion einer Kleinschule ist auf der Seite der BD unter „Formulare Landeslehrpersonal“ https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.html
abrufbar.https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at -
14. Mai 2024
ZA - INFO/30
Ausschreibung von schulfesten Leiterstellen
an öffentlichen Pflichtschulen in KärntenDie Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen macht alle KollegInnen aufmerksam, dass die Bildungsdirektion für Kärnten im
Verordnungsblatt 2/2024 vom 03.05.2024
https://www.bildung-ktn.gv.at/rechtliches/vobl/2024.html
schulfeste Leiterstellen zur Besetzung ausgeschrieben hat.
LandeslehrerInnen, die die besonderen Ernennungserfordernisse erfüllen, können sich
innerhalb von zwei Wochen
(Ende der Bewerbungsfrist: 17.05.2024)
nach dem Erscheinen des Verordnungsblattes schriftlich bewerben.https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at -
07. Mai 2024
ZA - INFO/29
Kinderzuschuss / Einmalige Geldaushilfe
Kinderzuschuss
Die Auszahlung des Kinderzuschusses (§4 GG, §16 VBG) in der Höhe von € 15,60 je Kind und Monat ist an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft. Es besteht Anspruch auf Kinderzuschuss für alle minder-jährigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wird mit dem Gehalt angewiesen. Dem Antrag um Kinderzuschuss ist die Bescheinigung über die Familienbeihilfe in Kopie beizulegen und über den Dienstweg weiterzuleiten. Auch für Teilzeitbeschäftigte gebührt der Kinderzuschuss in voller Höhe.
Familienbeihilfe über das 18. Lebensjahr hinaus:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres hinaus kann Familienbeihilfe bezogen werden, wenn dem Finanzamt die erforderlichen Unterlagen wie z.B. Schulbesuchsbestätigung oder Inskriptions-bestätigung vorgelegt werden. Der neue Bescheid über den Bezug der Familienbeihilfe ist in Kopie im Dienstweg der Bildungsdirektion zu übermitteln, um den Kinderzuschuss weiter geltend zu machen.
Die Landeslehrperson ist verpflichtet alle Tatsachen, die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung des Kinderzuschusses von Bedeutung sind, binnen einem Monat nach dem Eintritt der Änderung, ihrer Dienstbehörde zu melden. Wenn die Lehrperson aber nachweist, dass sie davon erst später Kenntnis erlangt hat, ist dies binnen einem Monat nach Kenntnis zu melden.Einmalige Geldaushilfe anlässlich der Geburt
Aufgrund der Geburt eines oder mehrerer Kinder (1-Jahres-Frist) kann von einem Elternteil im öffentlichen Dienst, mit Antrag, um die Gewährung einer einmaligen Geldaushilfe angesucht werden.
Anträge unter: https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.htmlBabyzuschuss: Aus Anlass einer Geburt gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Babyzuschuss.
Der Zuschuss beträgt € 50,-- pro Kind und wird in Form einer Gutschein- karte vom Drogerie Markt (DM) vergütet.Schulstartgeld für Taferlklassler: Aus Anlass des Schulstarts (1. Klasse Volksschule) ihres Kindes gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern ein Schulstartgeld für „Taferlklassler“. Der Zuschuss beträgt einmalig € 50,-- pro Kind und wird in Form von Gutscheinen der Firma Pagro Diskont vergütet. Sind beide Elternteile Mitglieder der GÖD Kärnten, können zwei separate Anträge gestellt werden! Voraussetzungen und Formulare unter: https://ktn.goed.at/leistungen https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at -
30. April 2024
ZA - INFO/28
Wie erhalte ich einen
Personalvertretungsausweis?
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert aus gegebenem Anlass:
Kolleginnen und Kollegen können sich zum Zweck der Vorlage bei bestimmten Aktionen und Vergünstigungen, welche auf der Homepage des ZA: www.za.ksn.at ersichtlich sind und bei aktuellen, zeitlich befristeten Aktionen, im Büro des ZA für APS, einen Personalvertretungsausweis ausstellen lassen.
Dazu verwenden Sie bitte das im Anhang befindliche Formular und übermitteln dieses mit einem Passbild- per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
- postalisch an: ZA für APS in Kärnten, Völkermarkter Ring 29/4, 9020 Klagenfurt
https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at https://za.ksn.at