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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA Infos

Unsere ZA Infos dienen zur schriftlichen Information aller Kolleg*innen und Schulen, diese werden nach Anmeldung als Newsletter per Mail versandt.

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Unser GesetzesABC dient als erste Informationsquelle zu bestimmten Themen bei Rechtsfragen.

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Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert über Aktuelles...

  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    17. Mai 2024

    ZA - INFO/32

     Ausschreibung einer Stelle „Schulqualitätsmanager/Schulqualitätsmanagerin (SQM) im Fachstab“ 

     

    Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen macht alle KollegInnen aufmerksam, dass die Bildungsdirektion für Kärnten im

    Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 06.05.2024

     eine Stelle „Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanager (SQM) im Fachstab“ zur Besetzung ausgeschrieben hat.

    LandeslehrerInnen, die die besonderen Ernennungserfordernisse erfüllen, können sich

    bis einschließlich 6. Juni 2024

    schriftlich bewerben.


    Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 06.05.2024: https://www.evi.gv.at/b/pi/bl2-88h sowie der Jobbörse der Republik Österreich: www.jobboerse.gv.at

     

     

    Stefan mitKollegialenGren2

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    17. Mai 2024

    ZA - INFO/31

     Interessensbekundung provisorische
    Betrauung von Kleinschulen (< 10 VBÄ)

     

    Ab sofort, bis einschließlich 30.05.2024, besteht die Möglichkeit, eine Interessens-bekundung um die provisorische Leitungsfunktion folgender Schulstandorte (Kleinschulen) bei der Bildungsdirektion für Kärnten einzureichen:

    • VS St. Margarethen im Lav.
    • VS 8 Völkermarkt (Tainach)


    Das Formular für das Interessensbekundungsverfahren zur Betrauung mit der Leitungsfunktion einer Kleinschule ist auf der Seite der BD unter „Formulare Landeslehrpersonal“ https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.html
    abrufbar.

     

    Stefan mitKollegialenGren2

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    14. Mai 2024

    ZA - INFO/30

     Ausschreibung von schulfesten Leiterstellen
    an öffentlichen Pflichtschulen in Kärnten
     

     

    Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen macht alle KollegInnen aufmerksam, dass die Bildungsdirektion für Kärnten im


    Verordnungsblatt 2/2024 vom 03.05.2024
    https://www.bildung-ktn.gv.at/rechtliches/vobl/2024.html


    schulfeste Leiterstellen zur Besetzung ausgeschrieben hat.


    LandeslehrerInnen, die die besonderen Ernennungserfordernisse erfüllen, können sich

    innerhalb von zwei Wochen
    (Ende der Bewerbungsfrist: 17.05.2024)


    nach dem Erscheinen des Verordnungsblattes schriftlich bewerben. 

     

    Stefan mitKollegialenGren2

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    07. Mai 2024

    ZA - INFO/29

     Kinderzuschuss / Einmalige Geldaushilfe 

     

    Kinderzuschuss
    Die Auszahlung des Kinderzuschusses (§4 GG, §16 VBG) in der Höhe von € 15,60 je Kind und Monat ist an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft. Es besteht Anspruch auf Kinderzuschuss für alle minder-jährigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wird mit dem Gehalt angewiesen. Dem Antrag um Kinderzuschuss ist die Bescheinigung über die Familienbeihilfe in Kopie beizulegen und über den Dienstweg weiterzuleiten. Auch für Teilzeitbeschäftigte gebührt der Kinderzuschuss in voller Höhe.

    Familienbeihilfe über das 18. Lebensjahr hinaus:
    Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres hinaus kann Familienbeihilfe bezogen werden, wenn dem Finanzamt die erforderlichen Unterlagen wie z.B. Schulbesuchsbestätigung oder Inskriptions-bestätigung vorgelegt werden. Der neue Bescheid über den Bezug der Familienbeihilfe ist in Kopie im Dienstweg der Bildungsdirektion zu übermitteln, um den Kinderzuschuss weiter geltend zu machen.
    Die Landeslehrperson ist verpflichtet alle Tatsachen, die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung des Kinderzuschusses von Bedeutung sind, binnen einem Monat nach dem Eintritt der Änderung, ihrer Dienstbehörde zu melden. Wenn die Lehrperson aber nachweist, dass sie davon erst später Kenntnis erlangt hat, ist dies binnen einem Monat nach Kenntnis zu melden.

    Einmalige Geldaushilfe anlässlich der Geburt
    Aufgrund der Geburt eines oder mehrerer Kinder (1-Jahres-Frist) kann von einem Elternteil im öffentlichen Dienst, mit Antrag, um die Gewährung einer einmaligen Geldaushilfe angesucht werden.
    Anträge unter: https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.html

    Babyzuschuss: Aus Anlass einer Geburt gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Babyzuschuss.
    Der Zuschuss beträgt € 50,-- pro Kind und wird in Form einer Gutschein- karte vom Drogerie Markt (DM) vergütet.

    GÖD Smiley
    Schulstartgeld für Taferlklassler: Aus Anlass des Schulstarts (1. Klasse Volksschule) ihres Kindes gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern ein Schulstartgeld für „Taferlklassler“. Der Zuschuss beträgt einmalig € 50,-- pro Kind und wird in Form von Gutscheinen der Firma Pagro Diskont vergütet. Sind beide Elternteile Mitglieder der GÖD Kärnten, können zwei separate Anträge gestellt werden! Voraussetzungen und Formulare unter: https://ktn.goed.at/leistungen

     

    Stefan mitKollegialenGren2

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    30. April 2024

    ZA - INFO/28

     Wie erhalte ich einen

    Personalvertretungsausweis? 

     

    Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert aus gegebenem Anlass:

    Kolleginnen und Kollegen können sich zum Zweck der Vorlage bei bestimmten Aktionen und Vergünstigungen, welche auf der Homepage des ZA: www.za.ksn.at ersichtlich sind und bei aktuellen, zeitlich befristeten Aktionen, im Büro des ZA für APS, einen Personalvertretungsausweis ausstellen lassen.
    Dazu verwenden Sie bitte das im Anhang befindliche Formular und übermitteln dieses mit einem Passbild

     

    • per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
    • postalisch an: ZA für APS in Kärnten, Völkermarkter Ring 29/4, 9020 Klagenfurt

     

    Stefan mitKollegialenGren2

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ZA Infos aus dem aktuellen und vergangenen Schuljahr:

Ältere Informationen aus den Jahren davor finden Sie hier!

 


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